Anmeldeverfahren
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(be) In Deutschland ist jedes Kind mit sechs Jahren schulpflichtig und wird von den Eltern in einer wohnortnahen Grundschule angemeldet. Auch geistig behinderte Kinder können der Grundschule gemeldet werden, die dann an die zuständige Sonderschule verweist. Eltern aus unserem Einzugsgebiet können aber auch direkt zu uns in die Schule kommen, um ihr Kind anzumelden. Am besten verabreden sie einen Termin mit dem Schulleiter Herrn Kruse, der das Einschulungsgespräch führt und über alle Formalitäten informiert. |